Arbeit

Liechtenstein ist als Wirtschaftsstandort sehr innovativ und chancenreich. Die Anzahl der Arbeitsplätze ist höher als die Anzahl der hier lebenden Menschen. Jeden Tag pendeln viele Arbeitskräfte aus den Nachbarländern nach Liechtenstein.

Sozialversicherungen

Bei den Sozialversicherungen handelt es sich um einen finanziellen Schutz. Zum Beispiel im Alter, wenn man nicht mehr arbeitet, wenn man krank wird oder einen Unfall hat und nicht mehr arbeiten kann. Dazu kommt noch eine finanzielle Absicherung für Angehörige, wenn die versicherte Person stirbt.

Diese Absicherung wird einerseits durch private Initiative, andererseits durch Sozialversicherungen und Sozialhilfe gewährleistet.

Mit Ausnahme der Krankenkasse müssen bei den genannten Sozialversicherungen Beiträge in Abhängigkeit vom Lohn entrichtet werden.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben dabei jeweils einen bestimmten Anteil zu tragen. Der Staat unterstützt dieses Sozialversicherungssystem und leistet auch einen finanziellen Beitrag.

    Krankenversicherung

    Krankheit und Mutterschaft sind durch die Krankenversicherung abgesichert. Alle Personen, die in Liechtenstein einen Wohnsitz haben, müssen sich bei einer Krankenkasse versichern. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung. Der Versicherte hat neben der Versicherungsprämie einen Teil der Kosten selber zu tragen.

    Altersvorsorge

    Die Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität erfolgt nach dem Drei-Säulen-Prinzip.

    1. Säule: Sie stellt die staatliche Vorsorge dar.
    Sie erfasst alle in Liechtenstein erwerbstätigen Personen und die in Liechtenstein wohnhaften nichterwerbstätigen Personen wie beispielsweise Hausfrauen oder Studenten.
    Die Abrechnung erfolgt über die AHV-IV-FAK-Anstalt.

    2. Säule: Sie ist die betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindesteinkommen. Sie ergänzt die Leistungen der 1. Säule.

    3. Säule: Sie ist die private Vorsorge. Sie ist nicht verpflichtend und bezieht sich auf die private Versicherungen oder Vorsorge.

      Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

      Frauen und Männer bis und mit Jahrgang 1957 werden mit 64 Jahren pensioniert. Ab Jahrgang 1958 und jünger beginnt das Rentenalter mit 65 Jahren. Das bedeutet, dass sie dann nicht mehr berufstätig sein müssen und eine Rente, also Geld, bekommen. Um eine Rente zu bekommen, muss man eine bestimmte Zeit gearbeitet oder Geld in die AHV eingezahlt haben.
      Weitere Informationen, auch zur Frühpension oder zum Aufschub der Rente, finden Sie unter:

      Invalidenversicherung (IV)

      Invalidenrente bedeutet, dass Menschen mit einer Behinderung und Unterstützungsbedarf Geld bekommen.

      Sie sollen so ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten können. Es ist wichtig, dass sie ein möglichst unabhängiges Leben führen können.

      Eingliederungsmassnahmen: Diese stehen an erster Stelle. Menschen sollen trotz einer Behinderung eine bezahlte Arbeit machen können. In manchen Fällen geht das aber nicht. Oder nicht so, wie man sich es wünscht. Dann bekommen diese Menschen eine Invalidenrente.

      Die Familienausgleichskasse (FAK)

      Die FAK entrichtet eine einmalige Geburtszulage und eine monatliche Kinderzulage (Kindergeld) an in Liechtenstein wohnhafte Eltern und alle in Liechtenstein erwerbstätigen Eltern.

        Arbeitslosenversicherung (ALV)

        Arbeitslosigkeit bedeutet, dass eine Person keine Arbeit hat. Das kann verschiedene Gründe haben.
        Durch die Arbeitslosenversicherung bekommt eine versicherte Person Taggeld. Die Taggelder sind limitiert. Die Formulare und Wegweiser finden Sie hier:

        Sozialhilfe (WSH)

        Die Sozialhilfe ist ein Angebot vom Staat. Sie unterstützt Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben. Wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten Menschen, die kein oder zu wenig Geld von Sozialversicherungen wie der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der AHV bekommen. Das Ziel der Sozialhilfe ist, dass diese Menschen bald wieder selbst für sich sorgen können. Beim Amt für Soziale Dienste kann man einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
        Weitere Informationen finden Sie hier:

        Sachversicherungen

        Zu den Sachversicherungen gehören zum Beispiel:

        • Feuerversicherung

        • Diebstahlversicherung

        • Wasserversicherung

        • Glasversicherung

        • Wertsachenversicherung

        • Tierversicherung

        Hier finden Sie eine gute Zusammenfassung zu den verschiedenen Versicherungen: